Im Namen der Hunde danken wir Ihnen dass Sie sich die Mühe nehmen sie zu verstehen und mit ihnen zu arbeiten.                                                         

 

 

Neu steht ein Kurs-Guide zur Verfügung. Unter diesem Link:  https://codex-hund.ch/hundehalter/kurse-guide die Daten eingeben und sofort ist ersichtlich welcher Kurs besucht werden muss.

  • Ausbildungspflicht im Kanton Zürich

  • für grosse oder massige Hunde welche nach dem 31.12.2010 geboren sind:
    (Rassentypliste I oder über 45cm Schulterhöhe oder über 15 kg Körpergewicht)
  • Rassentypliste I
  • Zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes müssen 4 Lektionen Welpenförderung absolviert werden.
  • Im Alter von 16 Wochen bis 18 Monaten muss ein Junghundekurs über 10 Lektionen besucht werden.
  • Wurde entweder die Welpenförderung oder der Junghundekurs  nicht besucht, muss zusätzlich ein Erziehungskurs über 10 Lektionen  absolviert werden.
  • Falls weder Welpenförderung noch Junghundekurs besucht wurden, müssen 20 Lektionen Erziehungskurs innerhalb eines Jahres nach  Übernahme des Hundes absolviert werden.
  • Jeweils beim erstmaligen Besuch der oben erwähnten Kurse muss  der Hundehalter folgendes beachten: Identitätskarte, Führerausweis oder  Pass mitbringen. AMICUS / ANIS-Card des Hundes mitbringen. Mikrochip des  Hundes wird abgelesen und kontrolliert. Die Kursbestätigung wird  ausschliesslich auf diejenige Person ausgestellt, die den Kurs zusammen  mit dem Hund besucht hat.
  • Kann trotz vollständig besuchtem Kurs keine Bestätigung  ausgestellt werden, weil die Lernziele nicht erreicht wurden, wird dies  dem Absolventen schriftlich begründet mit der Angabe wie viele Lektionen  nachzuholen sind.

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