Neu steht ein Kurs-Guide zur Verfügung. Unter diesem Link: https://codex-hund.ch/hundehalter/kurse-guide die Daten eingeben und sofort ist ersichtlich welcher Kurs besucht werden muss.
Ausbildungspflicht im Kanton Zürich
- für grosse oder massige Hunde welche nach dem 31.12.2010 geboren sind:
(Rassentypliste I oder über 45cm Schulterhöhe oder über 15 kg Körpergewicht) - Rassentypliste I
- Zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes müssen 4 Lektionen Welpenförderung absolviert werden.
- Im Alter von 16 Wochen bis 18 Monaten muss ein Junghundekurs über 10 Lektionen besucht werden.
- Wurde entweder die Welpenförderung oder der Junghundekurs nicht besucht, muss zusätzlich ein Erziehungskurs über 10 Lektionen absolviert werden.
- Falls weder Welpenförderung noch Junghundekurs besucht wurden, müssen 20 Lektionen Erziehungskurs innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes absolviert werden.
- Jeweils beim erstmaligen Besuch der oben erwähnten Kurse muss der Hundehalter folgendes beachten: Identitätskarte, Führerausweis oder Pass mitbringen. AMICUS / ANIS-Card des Hundes mitbringen. Mikrochip des Hundes wird abgelesen und kontrolliert. Die Kursbestätigung wird ausschliesslich auf diejenige Person ausgestellt, die den Kurs zusammen mit dem Hund besucht hat.
- Kann trotz vollständig besuchtem Kurs keine Bestätigung ausgestellt werden, weil die Lernziele nicht erreicht wurden, wird dies dem Absolventen schriftlich begründet mit der Angabe wie viele Lektionen nachzuholen sind.